GGVGemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§42b EnWG)
Der Solarstrom wird innerhalb des Gebäudes auf die teilnehmenden Wohneinheiten aufgeteilt. Den Reststrom kauft jede Partei weiterhin bei ihrem eigenen Versorger - du lieferst nur den Überschuss vom Dach.
Passt zu: WEGs, kleinere und mittlere Häuser, Eigentümer ohne Lust auf Lieferantenpflichten.
Vorteile
- + Keine Rolle als Energieversorger, keine Vollversorgungspflicht
- + Seit 2024 rechtlich klar geregelt
- + Teilnahme ist freiwillig - Bewohner können später dazukommen
Nachteile
- − Kein Mieterstromzuschlag
- − Messkonzept und Aufteilungsschlüssel müssen sauber sein
- − Abrechnung bleibt Aufwand, wenn auch schlanker
MieterstromMieterstrom
Du versorgst die Bewohner vollständig: Solarstrom vom Dach plus zugekaufter Reststrom, abgerechnet über einen Mieterstromvertrag.
Passt zu: Größere Häuser und Portfolios, Eigentümer mit Dienstleister oder eigener Verwaltung.
Vorteile
- + Mieterstromzuschlag zusätzlich zur Einsparung
- + Höchste Wertschöpfung je erzeugter Kilowattstunde
- + Attraktives Argument bei Vermietung
Nachteile
- − Pflichten als Stromlieferant (Verträge, Kündigungsfristen, Meldewesen)
- − Reststrombeschaffung und Abrechnung nötig
- − Rechnet sich selten unter etwa zwölf Einheiten ohne Dienstleister
VolleinspeisungVolleinspeisung
Die Anlage speist den kompletten Strom ins öffentliche Netz. Vergütet wird nach EEG, im Haus bleibt alles wie bisher.
Passt zu: Dachverpachtung, Eigentümer die maximale Einfachheit wollen, schwierige Messsituationen.
Vorteile
- + Kein Messkonzept für Bewohner, minimaler Betriebsaufwand
- + Planbare Vergütung über 20 Jahre
- + Auch mit Pachtmodell ohne Eigeninvestition möglich
Nachteile
- − Bewohner haben keinen Vorteil
- − Niedrigster Erlös je Kilowattstunde
- − Kein Schutz gegen steigende Strompreise im Haus
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