Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Seit §42b EnWG (2024) darf Solarstrom direkt im Haus verteilt werden. Du wirst dabei nicht zum Energieversorger - den Reststrom kaufen die Bewohner weiter selbst ein.
- Dafür
- Wenig Bürokratie, schnell umsetzbar, gut für WEGs.
- Dagegen
- Kein Mieterstromzuschlag, Messkonzept muss trotzdem sauber sein.
